Richtplananpassung 2022 - jetzt Einwendungen erheben!
Achtung: Frist bis 20. Dezember
Der Schwyzer Regierungsrat hat die Windenergiezonen Hochstuckli (Engelstock), Linthebene Nord und Linthebene Süd in die Richtplananpassung aufgenommen. In der behördlichen Vernehmlassung hat sich bereits die Gemeinde Tuggen, auf deren Gebiet sich Linthebene Nord befindet, entschieden gegen die Windenergiezone ausgesprochen. Jetzt ist die Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung, die bis zum 20. Dezember 2022 geht, eingeladen. Bitte erheben Sie Einwendungen gegen die geplanten Windkraftanlagen! Diese können neu per e-Mitwirkung im Internet eingegeben oder wie bisher als schriftliche Eingabe der Kantonalen Planung übermittelt werden.
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Speziell für Einwendungen mittels e-Mitwirkung:
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Speziell für Einwendungen mittels Brief:
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Vorlage Papierformular zum Ausdrucken und Ausfüllen/Ergänzen auf Papier
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Kantonale Vernehmlassungsunterlagen
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Studie Windenergienutzung im Kanton Schwyz:
Teil 1: Grundlagen, Raumplanung u. Flächenanalyse
Teil 2: Standortbeurteilung
Teil 3 Synthesebericht
Übersicht
Windenergiezone Hochstuckli (Engelstock)
Windenergiezonen Linthebene Nord und Süd
Argumentarium
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Flyer "Keine Windkraftanlagen in der Linthebene und Hochstuckli-Region" (PDF zum Download)
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Grosswindkraftanlagen im Kanton Schwyz? Präsentation (Entwurf) PDF zum Download
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Panoramakarte Standorte Hochstuckli, Linthebene.
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Industrielle Windkraftanlagen im Kanton Schwyz? Dossier zur kantonalen Studie «Windenergienutzung im Kanton Schwyz» vom März 2019. PDF zum Download