PRO LANDSCHAFT SCHWYZ info@pro-landschaft-schwyz.ch www.pro-landschaft-schwyz.ch ANLEITUNG UND KOPIERVORLAGE ZUR ERHEBUNG VON EINWENDUNGEN GEGEN DIE WINDENERGIEZONEN IN DER ELEKTRONISCHEN MITWIRKUNG Die Schwyzer Richtplananpassung mit den neuen Windenergiezonen liegt BIS ZUM 20. DEZEMBER 2022 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Jeder, auch Ausserkantonale, haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Neu bietet der Kanton die elektronische Mitwirkung an. ACHTUNG: FRIST FÜR EINWENDUNGEN IST DER 20. DEZEMBER! 1. SO ERHEBEN SIE EINWENDUNGEN PER E-MITWIRKUNG 1) Registrierung auf der Webseite http://www.e-mitwirkung.sz.ch und Anmeldung. 2) Unter «Schritt 2: Rückmeldung Erfassen» den Richtplantext auswählen. 3) Unter «Neue Rückmeldung Erfassen» den Bereich «W-2.4.3 Windenergieanlagen» auswählen. 4) Ins Eingabefeld «Antrag» den Antrags-Text einfügen (Vorlage siehe unten). Ins Eingabefeld «Begründung» die Begründungen eingeben (Vorlage siehe unten). Ein eventueller Warnhinweis, dass der Text zu lang ist, kann ignoriert werden. 5) Eingabe speichern, der Text kann jederzeit später weiter bearbeitet werden. 6) Um die Mitwirkung einzureichen, zu «Schritt 3: Stellungnahme prüfen und absenden» gehen. Dort kann die Stellungnahme zuerst zur Prüfung heruntergeladen werden. Wenn alles fertig ist, kann sie abgesendet werden. HINWEIS: Am besten wirkt es, wenn Sie die Begründungen selbst schreiben. Es genügt, wenn Sie einige wichtige Punkte ausführen. Sie können die Begründungen aber auch aus der nachfolgenden Textvorlage kopieren und einfügen. Sollten Sie den Warnhinweis «Ihre Rückmeldung überschreitet die empfohlene Länge von 1000 Zeichen.» erhalten, können Sie diesen getrost ignorieren. 2. TEXTVORLAGEZUM KOPIEREN UND EINFÜGEN [ANTRAG] Streichung der Eignungsgebiete für neue Windenergieanlagen Linthebene Nord, Linthebene Süd und Hochstuckli aus dem Richtplan. [BEGRÜNDUNG] 1. HOCHSTUCKLI (ENGELSTOCK): 1.1 Hochstuckli (Engelstock) ist eine wunderschöne Landschaft hoch über dem Schwyzer Talkessel. Windkraftanlagen würden die Landschaft und das Landschaftsbild zerstören. 1.2 Die geringe Stromproduktion steht in einem krassen Missverhältnis zu den zahlreichen und massiven negativen Auswirkungen für Landschaft, Anwohner und Tiere. 1.3 Die Zuwegung ist viel zu aufwendig und unrealistisch. Die 5.7 km lange Strasse von Sattel nach Mostelberg müsste gemäss Windstudie um einen Meter schwerlastfähig verbreitert werden. 1.4 Die Windkraftanlagen wären schädlich für das beliebte und stark genutzten Erholungs-, Freizeitsport- und Tourismusgebiet Sattel-Hochstuckli und schädlich für die regionale Wirtschaft. 1.5 Hochstuckli wird im Richtplan als Tourismusschwerpunkt von kantonaler Bedeutung festgelegt, der gefördert werden soll. Windkraftanlagen schaden aber dem Tourismus. 1.6 Die Siedlung Mostelberg liegt nur 350 m entfernt. Dieser Abstand ist viel zu gering, die Anwohner sind den negativen Emissionen der Windräder ausgesetzt (Lärm, Schattenwurf, Infraschall und andere mehr). 1.7 Der kommunale Richtplan der Gemeinde Schwyz legt das Gebiet um den Engelstock als «Fördergebiet Landschaftsbild» fest. Windkrafträder zerstören aber das Landschaftsbild. 2. LINTHEBENE NORD UND LINTHEBENE SÜD: 2.1 Die Linthebene ist ein beliebtes Naherholungs- und Freizeitsportgebiet. Windkraftanlagen würden das Gebiet beeinträchtigen und entwerten. 2.2 Die Linthebene ist eine wertvolle Natur- und Kulturlandschaft mit langer und reichhaltiger Geschichte. Die 10 geplanten Grosswindkraftanlagen würden die Linthebene in eine öde Industrielandschaft verwandeln. 2.3 Die Linthebene ist dicht besiedelt, die Windzonen befinden sich in unmittelbarer Siedlungsnähe. Die Anwohner wären den negativen Emissionen der Riesenturbinen ausgesetzt (zusätzlicher Lärm, Schattenwurf, optische Bedrängungswirkung, Eiswurf, nächtliche Befeuerung, Infraschall). 2.4 Im Gebiet Linthebene Süd befinden sich mehrere bewohnte Gebäude innerhalb der Zone oder an der Grenze. Das ist wegen dem planerischen Lärmschutz-Mindestabstandes von 300 Metern nicht zulässig. 2.5 Das Windpotential in der Linthebene ist viel zu gering, die mittlere Windgeschwindigkeit laut Windatlas BFE liegt zum Teil deutlich unterhalb von 5 m/s, das ist auch für Schweizer Verhältnisse sehr schlecht. 2.6 Das Gebiet Linthebene Nord hat ein hohes Kollisionsrisiko für Vögel. Der nördliche Teil Seeplatz ist nach der Vorbeurteilung durch die Vogelwarte Sempach Ausschlussgebiet wegen Vogelschutz. Gefährdet sind zudem die berühmten Uznacher Störche. 2.7 Die Raumentwicklungsstrategie legt für Tal- und Mittellandebenen fest: Erhaltung des Landschaftsbildes, Aufwertung der an Siedlungen grenzenden Landschaften als Naherholungsräume, Förderung der Naherholungsfunktionen (RES-2.7 Grundprinzipien). 2.8 Windkraftanlagen in der Linthebene verstossen gegen das kantonsübergreifende Entwicklungskonzept Linthebene, in dem die Freihaltung der Ebene festgelegt ist. 2.9 Zahlreiche Naturschutzgebiete befinden sich im Perimeter der Windzonen oder in unmittelbarer Nähe. Das Benkner-, Burger- und Kaltbrunner Riet ist ein Wasser- und Zugvogelgebiet von nationaler Bedeutung und ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention. 3. GENERELLE EINWENDUNGEN: 3.1 Schwyz ist kein Windkanton. Das Windpotential ist viel zu schlecht für eine effiziente Nutzung der Windenergie. Es gibt zuwenig Wind und keinen Platz für Grosswindkraftanlagen. 3.2 Die geplanten Windkraftanlagen sind riesig gross, produzieren aber nur vergleichsweise sehr wenig Strom. Sie können keinen relevanten Beitrag zur Stromversorgung leisten. 3.3 Aufgrund des geringen Windpotentials können die Windkraftanlagen nur mit massiven Subventionen betrieben werden. 3.4 Der Kanton verstösst mit den Windenergiezonen gegen seine eigenen Grundsätze und Festlegungen im Richtplan, insbesondere zum Schutz der Landschaft und der Biodiversität. 3.5 Wirtschaftlicher Schaden: Verringerung der Standortattraktivität, Verlust von Steuereinnahmen für die Gemeinden. Entwertung der Immobilien im Umfeld der Windkraftanlagen. 3.6 Windkraftanlagen töten Vögel, Fledermäuse und Insekten. 3.7 Durch die Windkraftanlagen wird der besorgniserregende Biodiversitätsschwund zusätzlich angetrieben. Das widerspricht der Raumentwicklungsstrategie, die festlegt: Die Biodiversität ist zu erhalten (Leitsatz RES-1).